Amtsgericht Krefeld, 2006-10-06, 80 C 23/05

80 C 23/05Gericht erster Instanz06.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 80 C 23/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-06

Aktenzeichen: 80 C 23/05

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2006:1006.80C23.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

  3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die

Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des

vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Voll-

streckung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit

leisten.

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