14 C 38/08•Amtsgericht Krefeld, 2009-01-19, 14 C 38/08
Amtsgericht Krefeld, 2009-01-19, 14 C 38/08
14 C 38/08Gericht erster Instanz19.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 14 C 38/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-19
Aktenzeichen: 14 C 38/08
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2009:0119.14C38.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 21.04.2008 zu TOP 2.2 werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch die Beklagte in Höhe einer Sicherheitsleistung von 500,00 Euro durch die Beklagten abgewendet werden.
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