2 C 29/08•Amtsgericht Krefeld, 2010-03-10, 2 C 29/08
Amtsgericht Krefeld, 2010-03-10, 2 C 29/08
2 C 29/08Gericht erster Instanz10.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 2 C 29/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-10
Aktenzeichen: 2 C 29/08
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2010:0310.2C29.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die vorläufige Vollstreckung der Beklagten und des Streitverkündeten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte bzw. der Streitverkündete zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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