Amtsgericht Krefeld, 2010-06-24, 5 C 277/09

5 C 277/09Gericht erster Instanz24.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 5 C 277/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-24

Aktenzeichen: 5 C 277/09

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2010:0624.5C277.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Bertrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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