Amtsgericht Krefeld, 2010-08-27, 5 C 106/10

5 C 106/10Gericht erster Instanz27.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 5 C 106/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-27

Aktenzeichen: 5 C 106/10

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2010:0827.5C106.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 807,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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