11 C 524/07•Amtsgericht Krefeld, 2011-05-27, 11 C 524/07
Amtsgericht Krefeld, 2011-05-27, 11 C 524/07
11 C 524/07Gericht erster Instanz27.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 11 C 524/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-27
Aktenzeichen: 11 C 524/07
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2011:0527.11C524.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
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Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger € 3.342,75 nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 24.07.2007 sowie außergerichtliche Anwaltsgebühren von € 359,50 zu zahlen.
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Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für den Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
Die Sicherheitsleistung darf durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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