Amtsgericht Krefeld, 2011-07-01, 3 C 457/09

3 C 457/09Gericht erster Instanz01.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 3 C 457/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-01

Aktenzeichen: 3 C 457/09

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2011:0701.3C457.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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