6 C 496/10•Amtsgericht Krefeld, 2011-10-20, 6 C 496/10
Amtsgericht Krefeld, 2011-10-20, 6 C 496/10
6 C 496/10Gericht erster Instanz20.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 6 C 496/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-20
Aktenzeichen: 6 C 496/10
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2011:1020.6C496.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 260,22 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von durch außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Rechtsanwaltskosten freizustellen durch Zahlung in Höhe von € 39,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.11.2010 an Rechtsanwalt Lothar Schriewer, Düsselthaler Straße 49, 40211 Düsseldorf.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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