6 C 52/12•Amtsgericht Krefeld, 2012-05-04, 6 C 52/12
Amtsgericht Krefeld, 2012-05-04, 6 C 52/12
6 C 52/12Gericht erster Instanz04.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 6 C 52/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-04
Aktenzeichen: 6 C 52/12
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2012:0504.6C52.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivil
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.409,19 nebst Jahreszinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.01.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren des Rechtsanwalts X L, Jstraße 000, 00000 C, in Höhe von € 186,24 freizustellen.
Die Klägerin trägt die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten. Die Beklagte trägt die übrigen Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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