26 Ls-3 Js 530/13-207/13•Amtsgericht Krefeld, 2013-12-13, 26 Ls-3 Js 530/13-207/13
Amtsgericht Krefeld, 2013-12-13, 26 Ls-3 Js 530/13-207/13
26 Ls-3 Js 530/13-207/13Gericht erster Instanz13.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 26 Ls-3 Js 530/13-207/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-13
Aktenzeichen: 26 Ls-3 Js 530/13-207/13
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2013:1213.26LS3JS530.13.207.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendschöffengericht
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in drei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr verurteilt.
Die Vollstreckung der Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Von der Auferlegung der Kosten wird abgesehen.
Angewendete Vorschriften: § 17 Nr. 1 TierSchG, § 53 StGB, §§ 1,3, JGG
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