Amtsgericht Krefeld, 2013-12-13, 26 Ls-3 Js 530/13-207/13

26 Ls-3 Js 530/13-207/13Gericht erster Instanz13.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 26 Ls-3 Js 530/13-207/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-13

Aktenzeichen: 26 Ls-3 Js 530/13-207/13

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2013:1213.26LS3JS530.13.207.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Jugendschöffengericht

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in drei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr verurteilt.

Die Vollstreckung der Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Von der Auferlegung der Kosten wird abgesehen.

Angewendete Vorschriften: § 17 Nr. 1 TierSchG, § 53 StGB, §§ 1,3, JGG

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