68 F 76/14•Amtsgericht Krefeld, 2014-07-23, 68 F 76/14
Amtsgericht Krefeld, 2014-07-23, 68 F 76/14
68 F 76/14Gericht erster Instanz23.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 68 F 76/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-23
Aktenzeichen: 68 F 76/14
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2014:0723.68F76.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familienrichter
Tenor
Die am 16.05.2012 vor dem Amtsgericht, Familiengericht, Krefeld zu dem Aktenzeichen 68 F 248/09 abgeschlossene Vereinbarung wird hinsichtlich Ziffer 1 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller und Gegenantragsgegner an die Antragsgegnerin und Gegenantragstellerin ab dem 01.02.2014 einen nachehelichen Unterhalt zu zahlen hat in Höhe von 200,-- monatlich.Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu 20 % und die Antragsgegnerin zu 80 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen 20 % der Antragsteller selbst und 80 % die Antragsgegnerin. Von den außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin tragen 80 % die Antragsgegnerin selbst und 20 % der Antragsteller.Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.
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