29 XIV B 48/14•Amtsgericht Krefeld, 2014-08-20, 29 XIV B 48/14
Amtsgericht Krefeld, 2014-08-20, 29 XIV B 48/14
29 XIV B 48/14Gericht erster Instanz20.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 29 XIV B 48/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-20
Aktenzeichen: 29 XIV B 48/14
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2014:0820.29XIV.B48.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 29
Tenor
wird auf Antrag der Stadt Krefeld (Az.32/10 wo 139648) vom 20.08.2014 gemäߧ§ 415 ff FamFG, 62 Abs. 3, Abs. 4 Aufenthaltsgesetz Abschiebungshaft (Sicherungshaft) bis zum 15.10.2014 angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung.Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG)Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Dolmetscherkosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.