Amtsgericht Krefeld, 2015-08-05, 14 C 23/15

14 C 23/15Gericht erster Instanz05.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 14 C 23/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-05

Aktenzeichen: 14 C 23/15

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2015:0805.14C23.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

  1. Der Beschluss der Eigentümer in der Eigentümerversammlung vom 06.02.2015 zu TOP 3, der da lautet: "Die Immobilienverwaltung OQ, L wird mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 31.12.2019 zum Verwalter der WEG St-U-Straße 261-271 und T Straße 280-286, L bestellt", wird für ungültig erklärt.

  2. Der Beschluss der Eigentümer in der Eigentümerversammlung vom 06.02.2015 zu TOP 4, der da lautet: "Der bestehende Beirat (Frau BT, Herr KN, Herr TE) und die Miteigentümer Herrn NE sowie Herrn NN werden ermächtigt, den Verwaltervertrag mit der Firma OQ abzuschließen", wird für ungültig erklärt.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.

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