Amtsgericht Krefeld, 2016-04-28, 7 C 156/15

7 C 156/15Gericht erster Instanz28.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 7 C 156/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-28

Aktenzeichen: 7 C 156/15

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2016:0428.7C156.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 159,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2014 zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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