Amtsgericht Krefeld, 2016-06-24, 2 C 1/16

2 C 1/16Gericht erster Instanz24.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 2 C 1/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-24

Aktenzeichen: 2 C 1/16

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2016:0624.2C1.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Verbleib der Urne mit den sterblichen Überresten des P. R. S., verstorben am 00.00.0000 zu erteilen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Kosten der Rechtsanwälte C. in Höhe von 83,54 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 600,00 €. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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