Amtsgericht Krefeld, 2017-08-30, 2 C 300/15

2 C 300/15Gericht erster Instanz30.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 2 C 300/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-30

Aktenzeichen: 2 C 300/15

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2017:0830.2C300.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die von seinem Grundstück ... in das Grundstück der Klägerin ... hineinragenden Äste und Zweige, der sich nach links in die Richtung des Grundstücks neigenden Douglasie derartig zu beschneiden, dass keinerlei Äste und Zweige mehr in das Grundstück der Klägerin hineinragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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