1 C 292/18•Amtsgericht Krefeld, 2019-03-13, 1 C 292/18
Amtsgericht Krefeld, 2019-03-13, 1 C 292/18
1 C 292/18Gericht erster Instanz13.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 1 C 292/18 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-13
Aktenzeichen: 1 C 292/18
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2019:0313.1C292.18.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
1.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, das Einfamilienhaus ……….., bestehend aus sieben Zimmern, zwei Küchen, einem Flur, einem separaten WC, einem Bad und drei Kellerräumen nebst Garten geräumt an den Kläger herauszugeben.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31. Juli 2019 gewährt.
2.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 19.960,-- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2018 zu zahlen.
3.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner ab dem 01.12.2018 jeweils spätestens zum dritten Werktag eines Monats eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 730,-- € zu zahlen bis zur vollständigen Räumung und Herausgabe der unter Ziffer 1) benannten Räumlichkeit.
4.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 691,33 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2018 zu zahlen.
5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
6.
Die Kosten für das Verfahren tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Der Verfahrenswert beträgt 36.620,-- €.
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