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29 XIV (B) 50/20•Amtsgericht Krefeld, 2020-02-13, 29 XIV (B) 50/20
29 XIV (B) 50/20Gericht erster Instanz13.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 29 XIV (B) 50/20
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2020:0213.29XIV.B50.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abschiebungssache
wird auf Antrag der Stadt P vom 13.02.2020 gemäß §§ 415 ff. FamFG, 62 Abs.3 S.1 Nr.1 und Nr.2 i.V.m. § 62 Abs.3b Nr.2 des Aufenthaltsgesetzes Abschiebungshaft (Sicherungshaft) bis zum 16.03.2020 angeordnet.
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung.
Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG).
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Dolmetscherkosten.
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