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11 C 63/21•Amtsgericht Krefeld, 2022-09-01, 11 C 63/21
11 C 63/21Gericht erster Instanz01.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-01
Aktenzeichen: 11 C 63/21
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2022:0901.11C63.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.119,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2021 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 326,31 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2021 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25 Prozent und die Beklagte zu 75 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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