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25 Ls-3 Js 1162/21-48/23•Amtsgericht Krefeld, 2023-08-14, 25 Ls-3 Js 1162/21-48/23
25 Ls-3 Js 1162/21-48/23Gericht erster Instanz14.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-14
Aktenzeichen: 25 Ls-3 Js 1162/21-48/23
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2023:0814.25LS3JS1162.21.48.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Der Angeklagte wird wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 EUR kostenpflichtig verurteilt.
Dem Angeklagte wird nachgelassen, die Geldstrafe in monatliche Raten i. H. v. 50 EUR zu zahlen, die Vergünstigung entfällt, wenn der Angeklagte mit einer Rate in Verzug gerät.
Der USB-Stick wird eingezogen ( San Disk Cruiser Glide 16 GB).
Angewendete Vorschriften: §§184 b Abs. 3, 7, 17, 49 StGB
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