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29 XIV(B) 162/23•Amtsgericht Krefeld, 2023-11-13, 29 XIV(B) 162/23
29 XIV(B) 162/23Gericht erster Instanz13.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-13
Aktenzeichen: 29 XIV(B) 162/23
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2023:1113.29XIV.B162.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abschiebungssache
Auf Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld - Fachbereich Migration und Integration – vom 23.09.2021 wird gemäß den §§ 415ff. FamFG, 62 Abs. 3 S.1 Nr.1 i.V.m. Abs.3b Nr.1, Nr.5 AufenthG Abschiebungshaft bis zum 14.12.2023 angeordnet.
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).
Diese tritt mit der erfolgten Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Betroffenen und die Verwaltungsbehörde ein (§ 422 FamFG).
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Dolmetscherkosten.
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