29 XIV (B) 93/17•Amtsgericht Krefeld, 2018-01-01, 29 XIV (B) 93/17
Amtsgericht Krefeld, 2018-01-01, 29 XIV (B) 93/17
29 XIV (B) 93/17Gericht erster Instanz01.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 29 XIV (B) 93/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-01
Aktenzeichen: 29 XIV (B) 93/17
ECLI: ECLI:DE:AGKR:ohne:_dat.29XIV.B93.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Auf Antrag der Stadt Wesel wird der Abschiebehaftbefehl vom 22.8.2017 aufgehoben.
Im Wege der Abhilfe der Beschwerde vom 31.8.2017 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 22.8.2017 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt.
Die zur zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Stadt Wesel auferlegt.
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