17 C 735/87•Amtsgericht Lemgo, 1988-01-07, 17 C 735/87
Amtsgericht Lemgo, 1988-01-07, 17 C 735/87
17 C 735/87Gericht erster Instanz07.01.1988
Regest
Ein Betreiber eines Sportplatzes verletzt seine Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn er 20 Meter hinter dem Fussballfeld einen 4,20 Meter hohen Ballzaun errichtet
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 17 C 735/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-01-07
Aktenzeichen: 17 C 735/87
ECLI: ECLI:DE:AGLE:1988:0107.17C735.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: § 823 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Ein Betreiber eines Sportplatzes verletzt seine Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn er 20 Meter hinter dem Fussballfeld einen 4,20 Meter hohen Ballzaun errichtet
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch
Sicherheitsleistung von 400,-- DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte
zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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