Amtsgericht Lemgo, 1988-01-07, 17 C 735/87

17 C 735/87Gericht erster Instanz07.01.1988

Regest

Ein Betreiber eines Sportplatzes verletzt seine Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn er 20 Meter hinter dem Fussballfeld einen 4,20 Meter hohen Ballzaun errichtet

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 17 C 735/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-01-07

Aktenzeichen: 17 C 735/87

ECLI: ECLI:DE:AGLE:1988:0107.17C735.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Normen: § 823 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Ein Betreiber eines Sportplatzes verletzt seine Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn er 20 Meter hinter dem Fussballfeld einen 4,20 Meter hohen Ballzaun errichtet

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch

Sicherheitsleistung von 400,-- DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte

zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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