Amtsgericht Lemgo, 2007-09-20, 18 C 294/07

18 C 294/07Gericht erster Instanz20.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 18 C 294/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-20

Aktenzeichen: 18 C 294/07

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2007:0920.18C294.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im zweiten Geschoss in nebst Keller und Zubehör zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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