18 C 294/07•Amtsgericht Lemgo, 2007-09-20, 18 C 294/07
Amtsgericht Lemgo, 2007-09-20, 18 C 294/07
18 C 294/07Gericht erster Instanz20.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 18 C 294/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-20
Aktenzeichen: 18 C 294/07
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2007:0920.18C294.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im zweiten Geschoss in nebst Keller und Zubehör zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.