7 F 124/08•Amtsgericht Lemgo, 2010-01-22, 7 F 124/08
Amtsgericht Lemgo, 2010-01-22, 7 F 124/08
7 F 124/08Gericht erster Instanz22.01.2010
Regest
1. Im Rahmen des § 1570 BGB kommt es bei der Frage der erforderlichen Erwerbstätigkeit des Berechtigten auf das konkrete Betreuungsangebot für die Kinder vor Ort an. 2. pauschale oder generalisierende Sichtweisen - wie etwa in Form eines Altersphasenmodells - sind nach der Reform des Unterhaltsrechts unzulässig.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 7 F 124/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-22
Aktenzeichen: 7 F 124/08
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2010:0122.7F124.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: §§ 1570, 1578 BGB
Leitsätze
-
Im Rahmen des § 1570 BGB kommt es bei der Frage der erforderlichen Erwerbstätigkeit des Berechtigten auf das konkrete Betreuungsangebot für die Kinder vor Ort an.
-
pauschale oder generalisierende Sichtweisen - wie etwa in Form eines Altersphasenmodells - sind nach der Reform des Unterhaltsrechts unzulässig.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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