17 C 28/10•Amtsgericht Lemgo, 2010-06-14, 17 C 28/10
Amtsgericht Lemgo, 2010-06-14, 17 C 28/10
17 C 28/10Gericht erster Instanz14.06.2010
Regest
Zur Frage, ob die Kastration eines entlaufenden Katers durch das diesen aufnehmende Tierheim Schadensersatzansprüche auslöst.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 17 C 28/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-14
Aktenzeichen: 17 C 28/10
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2010:0614.17C28.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: BGB § 823 Abs. 1
Leitsätze
Zur Frage, ob die Kastration eines entlaufenden Katers durch das diesen aufnehmende Tierheim Schadensersatzansprüche auslöst.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 343,66 € nebst 5 Prozent-punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2009 sowie 83,54 € vor¬gerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2009 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 81 %, der Beklagte zu 19 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Par¬tei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken¬den Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Par¬tei vor der Vollstreckung Sicherheit in selbiger Höhe leistet.
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