Amtsgericht Lemgo, 2010-07-08, 16 C 12/10

16 C 12/10Gericht erster Instanz08.07.2010

Regest

Pflicht des Hauseigentümers bei bekannter Eis- und Schneelage Maßnahmen zum Schutz gegen Dachlawinen zu treffen. Mittverschulden des Fahrzeugeigentümers bei erkennbarer Gefahrenlage

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 16 C 12/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-08

Aktenzeichen: 16 C 12/10

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2010:0708.16C12.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB § 823 Abs. 1

Leitsätze

Pflicht des Hauseigentümers bei bekannter Eis- und Schneelage Maßnahmen zum Schutz gegen Dachlawinen zu treffen. Mittverschulden des Fahrzeugeigentümers bei erkennbarer Gefahrenlage

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.291,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2010 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 169,99 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

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