16 C 12/10•Amtsgericht Lemgo, 2010-07-08, 16 C 12/10
Amtsgericht Lemgo, 2010-07-08, 16 C 12/10
16 C 12/10Gericht erster Instanz08.07.2010
Regest
Pflicht des Hauseigentümers bei bekannter Eis- und Schneelage Maßnahmen zum Schutz gegen Dachlawinen zu treffen. Mittverschulden des Fahrzeugeigentümers bei erkennbarer Gefahrenlage
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 16 C 12/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-08
Aktenzeichen: 16 C 12/10
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2010:0708.16C12.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB § 823 Abs. 1
Leitsätze
Pflicht des Hauseigentümers bei bekannter Eis- und Schneelage Maßnahmen zum Schutz gegen Dachlawinen zu treffen. Mittverschulden des Fahrzeugeigentümers bei erkennbarer Gefahrenlage
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.291,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2010 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 169,99 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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