Amtsgericht Lemgo, 2011-11-18, 19 C 336/11

19 C 336/11Gericht erster Instanz18.11.2011

Regest

1. Wird dem Kunden eine möglicherweise unklare Bedingung innerhalb ABG nochmals unter präziserer Darstellung der Bedingung erläutert, bestehen keine Zweifel mehr i.S.d. § 305c Abs. 2 BGB, die zu Lasten des Verwenders gehen. 2. Heißt es in den AGB, dass kein Bonus gewährt wird, "wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird", ist eine Unklarheit darüber, ob bei Kündigung zum Ablauf des ersten Jahres der Bonus ausgezahlt wird, nicht zu erkennen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lemgo — 19 C 336/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-18

Aktenzeichen: 19 C 336/11

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2011:1118.19C336.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB §§ 305 ff., 305 c

Leitsätze

  1. Wird dem Kunden eine möglicherweise unklare Bedingung innerhalb ABG nochmals unter präziserer Darstellung der Bedingung erläutert, bestehen keine Zweifel mehr i.S.d. § 305c Abs. 2 BGB, die zu Lasten des Verwenders gehen.

  2. Heißt es in den AGB, dass kein Bonus gewährt wird, "wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird", ist eine Unklarheit darüber, ob bei Kündigung zum Ablauf des ersten Jahres der Bonus ausgezahlt wird, nicht zu erkennen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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