19 C 458/11•Amtsgericht Lemgo, 2012-03-29, 19 C 458/11
Amtsgericht Lemgo, 2012-03-29, 19 C 458/11
19 C 458/11Gericht erster Instanz29.03.2012
Regest
1. Zur Auslegungsfähigkeit und Auslegung einer Bonusregelung 2. Eine zumindest mehrdeutige Klausel liegt vor, wenn in den AGB geregelt ist: "Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahren, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam".
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 19 C 458/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-29
Aktenzeichen: 19 C 458/11
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2012:0329.19C458.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: § 305 c Abs. 2 BGB
Leitsätze
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Zur Auslegungsfähigkeit und Auslegung einer Bonusregelung
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Eine zumindest mehrdeutige Klausel liegt vor, wenn in den AGB geregelt ist: "Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahren, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam".
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 120,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2011 zzgl. der entstandenen außergerichtlichen Kosten in Höhe von 46,41 Euro zu zah¬len.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstrecken¬den Betrages leistet.
Streitwert: 120,00 Euro.
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