19 C 428/14•Amtsgericht Lemgo, 2015-02-10, 19 C 428/14
Amtsgericht Lemgo, 2015-02-10, 19 C 428/14
19 C 428/14Gericht erster Instanz10.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 19 C 428/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-10
Aktenzeichen: 19 C 428/14
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2015:0210.19C428.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 254; StGB § 229
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2014 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1364,85 EUR sowie 497,92 EUR vorgerichtliche Kosten nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: bis zu 4000,00 EUR
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