19a II 27/16•Amtsgericht Lemgo, 2017-05-12, 19a II 27/16
Amtsgericht Lemgo, 2017-05-12, 19a II 27/16
19a II 27/16Gericht erster Instanz12.05.2017
Regest
1.) Eine Zuschreibung von unbezifferten Miteigentumsanteilen im Wege des Aufgebotsverfahrens ist gem. §§ 927 BGB, 443 FamFG prinzipiell möglich, setzt aber eine rechtliche Klärung der Rechts- und Eigentumsverhältnisse voraus (zivilgerichtliche Entscheidung oder Einigung der beteiligten Rechtsinhaber). 2.) Hierzu bedarf es auch der Glaubhaftmachung von mindestens 30 Jahre währenden Eigenbesitzes.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lemgo — 19a II 27/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-12
Aktenzeichen: 19a II 27/16
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2017:0512.19A.II27.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
Normen: BGB § 927; FamFG § 433; FamFG §§ 443 ff.
Leitsätze
1.) Eine Zuschreibung von unbezifferten Miteigentumsanteilen im Wege des Aufgebotsverfahrens ist gem. §§ 927 BGB, 443 FamFG prinzipiell möglich, setzt aber eine rechtliche Klärung der Rechts- und Eigentumsverhältnisse voraus (zivilgerichtliche Entscheidung oder Einigung der beteiligten Rechtsinhaber).
2.) Hierzu bedarf es auch der Glaubhaftmachung von mindestens 30 Jahre währenden Eigenbesitzes.
Tenor
Der Antrag vom 08.11.2016 wird zurückgewiesen.
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