30 F 22/09•Amtsgericht Leverkusen, 2009-12-09, 30 F 22/09
Amtsgericht Leverkusen, 2009-12-09, 30 F 22/09
30 F 22/09Gericht erster Instanz09.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Leverkusen — 30 F 22/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-09
Aktenzeichen: 30 F 22/09
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2009:1209.30F22.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 30 für Familiensachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit von April 2007 bis einschließlich März 2009 einen Betrag von insgesamt 1.680,-- € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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