45 M 1205-12•Amtsgericht Leverkusen, 2012-07-23, 45 M 1205-12
Amtsgericht Leverkusen, 2012-07-23, 45 M 1205-12
45 M 1205-12Gericht erster Instanz23.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Leverkusen — 45 M 1205-12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-23
Aktenzeichen: 45 M 1205-12
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2012:0723.45M1205.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 45
Tenor
Auf die Erinnerung des Schuldners vom 22.06.2012 hin wird das gegenüber den Drittschuldnern Kreissparkasse L und Stadtsparkasse E durch Zustellung des Anwaltsschriftsatzes der Gläubigerin vom 29.05.2012 ausgesprochene vorläufige Zahlungsverbot gemäß § 845 ZPO für unwirksam erklärt.
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