32 F 388/12•Amtsgericht Leverkusen, 2013-01-22, 32 F 388/12
Amtsgericht Leverkusen, 2013-01-22, 32 F 388/12
32 F 388/12Gericht erster Instanz22.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Leverkusen — 32 F 388/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-22
Aktenzeichen: 32 F 388/12
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2013:0122.32F388.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Der Antrag auf Übertragung des Familiennamensbestimmungsrechts auf die Kindesmutter wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 3.000,00 Euro
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