Amtsgericht Leverkusen, 2013-06-14, 25 C 749/12

25 C 749/12Gericht erster Instanz14.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Leverkusen — 25 C 749/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-14

Aktenzeichen: 25 C 749/12

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2013:0614.25C749.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivil Abt.25

Normen: §§ 91 Abs.1, 709 ZPO

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

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