Amtsgericht Leverkusen, 2013-10-08, 25 C 426/11

25 C 426/11Gericht erster Instanz08.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Leverkusen — 25 C 426/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-08

Aktenzeichen: 25 C 426/11

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2013:1008.25C426.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 25

Normen: § 280 BGB Abs.1; §§ 92 Abs.1, 708 Nr.11 ZPO

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.188,34 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.5.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155,30 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.5.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 33 % und die Beklagte zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

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