14 XVII 233/18•Amtsgericht Leverkusen, 2018-08-01, 14 XVII 233/18
Amtsgericht Leverkusen, 2018-08-01, 14 XVII 233/18
14 XVII 233/18Gericht erster Instanz01.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Leverkusen — 14 XVII 233/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-01
Aktenzeichen: 14 XVII 233/18
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2018:0801.14XVII233.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
wird Frau O, B-Weg, 40000 O als Berufsbetreuerin zur Betreuerin bestellt.
Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:
- Aufenthaltsbestimmung- Gesundheitsfürsorge- Regelung des Postverkehrs- Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern- Vermögensangelegenheiten einschließlich Immobilienangelegenheiten
Der Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten einschließlich Immobilienangelegenheiten der Einwilligung der für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuerin (Einwilligungsvorbehalt).
Das Gericht wird spätestens am 01.08.2020 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.