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32 F 210/22•Amtsgericht Leverkusen, 2022-09-07, 32 F 210/22
32 F 210/22Gericht erster Instanz07.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-07
Aktenzeichen: 32 F 210/22
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2022:0907.32F210.22.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Der Mutter wird die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltbestimmungsrecht für W. F., geb. am 30.12.2011 vorläufig entzogen.
Es wird Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Zur Ergänzungspflegerin wird die JA Leichlingen, Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen bestellt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 2.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG
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