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39 F 55/22•Amtsgericht Leverkusen, 2024-11-29, 39 F 55/22
39 F 55/22Gericht erster Instanz29.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-29
Aktenzeichen: 39 F 55/22
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2024:1129.39F55.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das minderjährige Kind W. (geboren am 00.00.0000) wird dem Kindesvater zur alleinigen Ausübung übertragen; im Übrigen wird der Antrag des Kindesvaters auf Übertragung der elterlichen Sorge zur alleinigen Ausübung zurückgewiesen.
Der Antrag der Kindesmutter auf Übertragung der elterlichen Sorge für das minderjährige Kind W. (geboren am 00.00.0000) zur alleinigen Ausübung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kindeseltern jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.
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