3 F 145/96•Amtsgericht Lüdinghausen, 2000-10-18, 3 F 145/96
Amtsgericht Lüdinghausen, 2000-10-18, 3 F 145/96
3 F 145/96Gericht erster Instanz18.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 3 F 145/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-18
Aktenzeichen: 3 F 145/96
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2000:1018.3F145.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.475,86 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.10.1996 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 11/100 der Beklagte und zu 89/100 die Klägerin.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 19.000,00 DM für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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