16 Cs 81 Js 583/05 67/05•Amtsgericht Lüdinghausen, 2005-06-14, 16 Cs 81 Js 583/05 67/05
Amtsgericht Lüdinghausen, 2005-06-14, 16 Cs 81 Js 583/05 67/05
16 Cs 81 Js 583/05 67/05Gericht erster Instanz14.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 16 Cs 81 Js 583/05 67/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-14
Aktenzeichen: 16 Cs 81 Js 583/05 67/05
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2005:0614.16CS81JS583.05.67.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von
30 Tagessätzen zu je 50 €
verurteilt.
Ihm wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, deren Fahrzweck die Durchführung von Geldtransporten ist.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 315 c I Nr. 2 b, III Nr. 2, 44 StGB.
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