Amtsgericht Lüdinghausen, 2005-06-14, 16 Cs 81 Js 583/05 67/05

16 Cs 81 Js 583/05 67/05Gericht erster Instanz14.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 16 Cs 81 Js 583/05 67/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-14

Aktenzeichen: 16 Cs 81 Js 583/05 67/05

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2005:0614.16CS81JS583.05.67.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von

30 Tagessätzen zu je 50 €

verurteilt.

Ihm wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, deren Fahrzweck die Durchführung von Geldtransporten ist.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 315 c I Nr. 2 b, III Nr. 2, 44 StGB.

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