Amtsgericht Lüdinghausen, 2006-05-10, 10 OWi 47/06

10 OWi 47/06Gericht erster Instanz10.05.2006

Regest

Zur Kausalität zwischen verspätetem Vortrag entlastender Umstände und Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 10 OWi 47/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-10

Aktenzeichen: 10 OWi 47/06

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2006:0510.10OWI47.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafkammer

Leitsätze

Zur Kausalität zwischen verspätetem Vortrag entlastender Umstände und Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts.

Tenor

auf den Antrag des Betroffenen wird die Auslagenentscheidung des Landrates des Kreises C vom 06.12.2005, Aktenzeichen _____aufgehoben.

Die dem Betroffenen entstandenen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

Die Staatskasse trägt auch die Kosten des Antragsverfahrens.

Die Entscheidung ist unanfechtbar, § 62 Abs. 2 S. 3 OWiG.

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