Amtsgericht Lüdinghausen, 2009-09-28, 19 OWi 89 Js 960/09 - 72/09

19 OWi 89 Js 960/09 - 72/09Gericht erster Instanz28.09.2009

Regest

Zur Geltendmachung von Sonderrechten nach § 35 Abs. 1 StVO durch Polizeibeamte im Rahmen einer privaten Fahrt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi 89 Js 960/09 - 72/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-28

Aktenzeichen: 19 OWi 89 Js 960/09 - 72/09

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2009:0928.19OWI89JS960.09.7.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafgericht

Leitsätze

Zur Geltendmachung von Sonderrechten nach § 35 Abs. 1 StVO durch Polizeibeamte im Rahmen einer privaten Fahrt.

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 120 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 41 II, 49 StVO, 24 StVG) – TBNR: 11.3.6. BKat 141723

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