2 Lw 56/07•Amtsgericht Lüdinghausen, 2010-04-16, 2 Lw 56/07
Amtsgericht Lüdinghausen, 2010-04-16, 2 Lw 56/07
2 Lw 56/07Gericht erster Instanz16.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 2 Lw 56/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-16
Aktenzeichen: 2 Lw 56/07
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2010:0416.2LW56.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht
Tenor
Der Antragsgegner wird verurteilt, an den Antragsteller 17.332,80 Euro nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2009, zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller zu 77 % und der Antragsgegner zu 23 %.
Der Antragsteller hat 77 % der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu erstatten.
Der Antragsgegner hat 23 % der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten.
Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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