Amtsgericht Lüdinghausen, 2010-04-16, 2 Lw 56/07

2 Lw 56/07Gericht erster Instanz16.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 2 Lw 56/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-16

Aktenzeichen: 2 Lw 56/07

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2010:0416.2LW56.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht

Tenor

Der Antragsgegner wird verurteilt, an den Antragsteller 17.332,80 Euro nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2009, zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller zu 77 % und der Antragsgegner zu 23 %.

Der Antragsteller hat 77 % der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu erstatten.

Der Antragsgegner hat 23 % der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten.

Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

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