19 OWi-89 Js 1652/14-166/14•Amtsgericht Lüdinghausen, 2014-10-14, 19 OWi-89 Js 1652/14-166/14
Amtsgericht Lüdinghausen, 2014-10-14, 19 OWi-89 Js 1652/14-166/14
19 OWi-89 Js 1652/14-166/14Gericht erster Instanz14.10.2014
Regest
Eine erst nach Zustellung zur Akte gereichte Vollmacht ist nicht ausreichend, eine vorherige unwirksame Zustellung wirksam erscheinen zu lassen oder nachträglich zu heilen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1652/14-166/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-14
Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1652/14-166/14
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2014:1014.19OWI89JS1652.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafabteilung
Normen: OWiG§ 33 Abs. 1 Nr. 9; StVG § 26 Abs. 3; OWiG § 46 i.V.m. StPO § 206 a
Leitsätze
Eine erst nach Zustellung zur Akte gereichte Vollmacht ist nicht ausreichend, eine vorherige unwirksame Zustellung wirksam erscheinen zu lassen oder nachträglich zu heilen.
Tenor
Das Verfahren wird nach § 46 OWiG i.V.m. § 206 a StPO auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene selbst.
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