Amtsgericht Lüdinghausen, 2015-06-15, 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15

19 OWi-89 Js 1159/15-88/15Gericht erster Instanz15.06.2015

Regest

Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbotes durch erfundenes Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG handelt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-15

Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2015:0615.19OWI89JS1159.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht Lüdinghausen

Leitsätze

Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbotes durch erfundenes Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG handelt.

Tenor

Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.

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