19 OWi-89 Js 1159/15-88/15•Amtsgericht Lüdinghausen, 2015-06-15, 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15
Amtsgericht Lüdinghausen, 2015-06-15, 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15
19 OWi-89 Js 1159/15-88/15Gericht erster Instanz15.06.2015
Regest
Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbotes durch erfundenes Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG handelt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-15
Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2015:0615.19OWI89JS1159.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht Lüdinghausen
Leitsätze
Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbotes durch erfundenes Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG handelt.
Tenor
Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
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