9 Ds-81 Js 3303/15-174/15•Amtsgericht Lüdinghausen, 2016-02-25, 9 Ds-81 Js 3303/15-174/15
Amtsgericht Lüdinghausen, 2016-02-25, 9 Ds-81 Js 3303/15-174/15
9 Ds-81 Js 3303/15-174/15Gericht erster Instanz25.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 9 Ds-81 Js 3303/15-174/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-25
Aktenzeichen: 9 Ds-81 Js 3303/15-174/15
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2016:0225.9DS81JS3303.15.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Der Angeklagte ist des Beschimpfens von Einrichtungen von Religionsgemein- schaften in 2 Fällen schuldig.
Er wird verwarnt. Eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro bleibt vorbehalten.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
angewandte Vorschriften: §§ 166 Abs.2, Abs.1, 53, 59 StGB.
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