4 C 288/15•Amtsgericht Lüdinghausen, 2016-04-21, 4 C 288/15
Amtsgericht Lüdinghausen, 2016-04-21, 4 C 288/15
4 C 288/15Gericht erster Instanz21.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 4 C 288/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: 4 C 288/15
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2016:0421.4C288.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder durch Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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