12 C 222/15•Amtsgericht Lüdinghausen, 2017-05-17, 12 C 222/15
Amtsgericht Lüdinghausen, 2017-05-17, 12 C 222/15
12 C 222/15Gericht erster Instanz17.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 12 C 222/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-17
Aktenzeichen: 12 C 222/15
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2017:0517.12C222.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, die auf ihrem Grundstück L-Straße ##, ##### O betriebene Reinigungspumpe und Wärmepumpe geräuschmäßig durch geeignete Maßnahmen abzudämmen (z. B. durch eine Einhausung mit einem nach Süden hin ausgerichteten Ventilator).
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 Euro. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.