Amtsgericht Lüdinghausen, 2017-05-17, 12 C 222/15

12 C 222/15Gericht erster Instanz17.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 12 C 222/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-17

Aktenzeichen: 12 C 222/15

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2017:0517.12C222.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, die auf ihrem Grundstück L-Straße ##, ##### O betriebene Reinigungspumpe und Wärmepumpe geräuschmäßig durch geeignete Maßnahmen abzudämmen (z. B. durch eine Einhausung mit einem nach Süden hin ausgerichteten Ventilator).

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 Euro. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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