3 VI 42/86•Amtsgericht Blomberg, 1986-05-07, 3 VI 42/86
Amtsgericht Blomberg, 1986-05-07, 3 VI 42/86
3 VI 42/86Gericht erster Instanz07.05.1986
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Blomberg — 3 VI 42/86 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1986-05-07
Aktenzeichen: 3 VI 42/86
ECLI: ECLI:DE:AGLIP:1986:0507.3VI42.86.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsrichter
Normen: BGB § 2289 Abs. 1; BGB § 2296 Abs. 2
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin vom 20.02.1986 auf Erteilung eines Erbscheins, wo-nach sie den Erblasser aufgrund des Erbvertrages vom 12.08.1985 (UR-Nr. 73/85 des Notars G in C) allein beerbt hat, wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten trägt die Antragstellerin. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
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